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Wir möchten Sie hier in regelmäßigen Abständen über aktuelle Entwicklungen und Angebote, Publikationen und Fachbeiträge rund um das Themenfeld “Arbeit und Behinderung” am Laufenden halten. Gerne stehen wir für Rückfragen zur Verfügung!


Mann im Rollstuhl plaudert mit zwei Frauen in einem Park

AUSGLEICHSTAXE
Kurz & Bündig

Die Höhe der zu entrichtenden Ausgleichstaxe für das Kalenderjahr 2024 beträgt für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre, für Dienstgeber:innen

  • mit 25 bis 99 Dienstnehmer:innen 320 Euro pro Monat,

  • mit 100 bis 399 Dienstnehmer:innen 451 Euro pro Monat und

  • mit 400 oder mehr Dienstnehmer:innen 477 Euro pro Monat. 



Auf jeweils 25 Mitarbeitende ist grundsätzlich eine begünstigt behinderte Person zu beschäftigen. Bestimmte begünstigt behinderte Personen werden doppelt auf die Beschäftigungspflicht angerechnet.


Wird diese Beschäftigungspflicht nicht erfüllt, ist für jede nicht besetzte Pflichtstelle pro Monat die Ausgleichstaxe zu entrichten. Die Ausgleichstaxe wird jährlich im Folgejahr durch das Sozialministeriumservice per Bescheid vorgeschrieben.


Die Taxe fließt dem Ausgleichstaxfonds zu. Dieser wird vom Sozialministerium verwaltet. Die Mittel dieses Fonds werden vor allem für die berufliche und soziale Förderung von Menschen mit Behinderung verwendet. Zudem erhalten Arbeitgeber:innen, die in Ausbildung stehende begünstigte behinderte Personen beschäftigen, eine Prämie (2024: monatlich 320 Euro). Unternehmen können diese Personalkosten durch Erfüllung der Beschäftigungspflicht aktiv steuern.


Weitere Infos auch unter: Sozialministeriumservice


Sie möchten die Ausgleichstaxe in Ihrem Unternehmen verringern?

Dann nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf!



AUSBLICK: VERANSTALTUNG
Neurodivergenz am Arbeitsplatz

Tauchen Sie in eine Welt ein, in der Neurodivergenz, Autismus und ADHS keine bloßen Begriffe sind, sondern lebendige Facetten menschlicher Vielfalt.

DAS NEBA BETRIEBSSERVICE STELLT SICH VOR

LITERATURTIPP