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Herzlich Willkommen
zu unserem zweiten Newsletter in diesem Jahr!


Wir möchten Sie hier in regelmäßigen Abständen über aktuelle Entwicklungen und Angebote, Publikationen und Fachbeiträge rund um das Themenfeld “Arbeit und Behinderung” am Laufenden halten. Gerne stehen wir für Rückfragen zur Verfügung!


Mann im Rollstuhl plaudert mit zwei Frauen in einem Park

ARBEIT und RECHT
Was heißt “begünstigt behindert”?

Die Eigenschaft der Begünstigung wird im Behindertengleichstellungsgesetz (BEinstG) festgelegt und gilt - mit Ausnahmen -

  • für österreichische Staatsbürger:innen und gleichgestellte Personen

  • mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 %.


Der gebührenfreie Antrag muss von der Person bei der jeweiligen Landesstelle des  Sozialministeriumservice gestellt werden.


Die Feststellung des Grades der Behinderung erfolgt durch ärztliche Sachverständige der Behörde. Das Sozialministeriumservice entscheidet mit Bescheid über die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigt behinderten Person. Diese Zugehörigkeit und damit der Feststellungsbescheid bringen verschiedene Vorteile für Menschen mit Behinderungen und Unternehmen. Zum Beispiel ein erhöhter Kündigungsschutz und Förderungen im beruflichen Bereich.


Umfangreiche Informationen und welche Voraussetzungen dafür notwendig sind, finden Sie auf folgender Seite des Sozialministeriumservice.


Sie haben weitere Fragen dazu?

Dann nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf!


ERFOLGREICHE VERANSTALTUNG
Neurodivergenz am Arbeitsplatz

VORSCHAU HERBST 2024

LITERATURTIPP